Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die EU-Kommission den Gesetzentwurf der Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger einordnet. In der Stellungnahme greift die Kommission die Bedenken auf, die in der deutschen Diskussion schon erhoben worden sind: Die Straftaten, bei denen der Zugriff auf die Daten möglich ist, seien im Gesetzentwurf zu vage beschrieben.
Und schließlich ist die Kommission nicht überzeugt davon, dass der Entwurf Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Abgeordnete, religiöse Würdenträger und Journalisten ausreichend schütze. Auch deren Kommunikationsdaten sollen gespeichert werden, nur der Zugriff darauf unterliegt Einschränkungen. Das genügt der Kommission nicht.
Kritik hat Null Wirkung
Den Freien Demokraten auch nicht: Wolfgang Kubicki sieht die Haltung der FDP bestätigt. Er moniert: “Es drängt sich der Eindruck auf, dass den großartigen Erklärungen seitens des Justizministers Heiko Maas, das geplante Gesetz sei verfassungs- und europarechtskonform, offenbar nur noch im großkoalitionären Elfenbeinturm Glauben geschenkt wird.”
Kubicki erinnert aber auch daran: “Die in der öffentlichen Diskussion geäußerten Bedenken, der Schutz der Berufsgeheimnisträger sei völlig unzureichend und damit ein strukturelles – und folglich grundsätzliches – Problem des schwarz-roten Entwurfes, hatte bisher Null Wirkung auf die verantwortlichen Minister de Maizière und Maas.”
VDS stoppen
Dementsprechend düster bewertet der Liberale den Umgang mit der Kritik aus Brüssel und dem Bundestag. Mit Blick auf die Anhörung im Rechtsausschuss am kommenden Montagprophezeit er, dass Union und SPD die Mahnungen der Experten ignorieren werden. DieVerfassungsklage gegen das Gesetz sei unausweichlich, “wenn nicht die Europäische Kommission das Vorhaben von Union und SPD durch ein Vertragsverletzungsverfahren stoppt.”
Quelle: http://www.fdp.de/content/verfassungsklage-gegen-vorratsdatenspeicherung-wird-unausweichlich